Für Lieferanten - Einkaufsbedingungen

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Markéta Zuščinová
Einkaufsleiterin
E-mail: marketa.zuscinova@conteg.cz

Conteg, spol. s.r.o.
K Silu 2179
CZ-393 01 Pelhřimov - Lhotka


Allgemeine Geschäftsbedingungen - Einkaufsbedingungen

1. Einleitende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden herausgegeben von der Gesellschaft mit Sitz in Prag 4, Štětkova 1638/18, PLZ CZ-140 00, ID-Nr.: 257 01 843, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abteilung C, Einlage 62502 (im Folgenden nur als Bedingungen" bezeichnet).

1.1. Für die Zwecke der Bedingungen wird die Gesellschaft Conteg, spol. s r.o. im Folgenden als Käufer und der Geschäftspartner der Gesellschaft Conteg, spol. s r.o. im Folgenden als Verkäufer bezeichnet.

1.2. Diese Bedingungen regeln Geschäftsvorgänge, die vom Käufer näher spezifiziert werden: a) im Kaufvertrag, b) in der Auftragsbestätigung, sofern zwischen den Parteien kein Kaufvertrag unterzeichnet wurde (alle zusammen im Folgenden "Vertrag" genannt), und sie bilden einen untrennbaren Bestandteil des Vertrages. Werden im Vertrag ausdrücklich zusätzliche oder gegensätzliche Vertragsbedingungen festgelegt, so haben diese Vereinbarungen Vorrang vor den Bedingungen, denen sie widersprechen. Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Verkäufers, insbesondere die Verkaufsbedingungen des Verkäufers, sind nicht Bestandteil des Vertrages.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

2.1. Ein Vertrag gilt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch beide Parteien oder, falls kein solcher Vertrag unterzeichnet wird, mit dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers über die Annahme der Bestellung als abgeschlossen.

2.2. Die endgültige, vollständige und verbindliche Beschreibung der vom Verkäufer zu liefernden Waren und Leistungen wird im Vertrag und dessen Anhängen, einschließlich der entsprechenden Vertragszusätze, festgelegt.

3. Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

3.1. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer für die Waren und Dienstleistungen den gemäß dem Vertrag vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

3.2. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Rechnung an den Käufer an dessen im Handelsregister eingetragenen Firmensitz zu zahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer die Rechnung für den Kaufgegenstand frühestens zusammen mit der Lieferung des mängelfreien Kaufgegenstandes an den Käufer und dessen Annahme durch den Käufer vom Verkäufer auszustellen. Die Übergabe und Abnahme des Kaufgegenstandes wird in einem von Käufer und Verkäufer unterzeichneten Lieferschein dokumentiert, von dem der Käufer eine Kopie behält. Für den Fall, dass die vom Verkäufer ausgestellte Rechnung nicht den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Steuerbeleg entspricht, ist der Käufer berechtigt, die Rechnung an den Verkäufer zurückzusenden. In diesem Fall beginnt die Frist für die Fälligkeit des Kaufpreises erst mit der Zustellung einer ordnungsgemäßen Rechnung an den Käufer in Übereinstimmung mit dem Vertrag und den einschlägigen Rechtsvorschriften.

3.3. Nach Vertragsabschluss ist der Verkäufer nicht berechtigt, den Kaufpreis einseitig zu erhöhen.

4. Lieferbedingungen, Gefahrenübergang, Eigentumsübergang

4.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zu dem im Vertrag angegebenen Termin und Ort zu liefern. Liefertermin und Lieferort müssen stets im Vertrag festgelegt werden. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware vom Käufer abgenommen wurde. Die Annahme der Waren wird vom Käufer auf dem Lieferschein bestätigt.

4.2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass dem Käufer eine Frist von 21 Tagen nach Erhalt der Ware eingeräumt wird, um die Ware zu prüfen, wobei angenommen wird, dass alle vom Käufer innerhalb dieser Frist festgestellten Mängel an der Ware als Mängel an der Ware gelten, die zum Zeitpunkt des Übergangs der Schadensgefahr an der Ware bereits bestanden, und dass der Käufer berechtigt ist, im Falle solcher Mängel die in Artikel 7, Abs. 7.5. dieser Bedingungen genannten Ansprüche geltend zu machen.

4.3. Die gelieferten Waren müssen den vereinbarten Anforderungen sowie allen technischen und gesetzlichen Anforderungen an derartige Waren entsprechen.

4.4. Die Ware muss dem Käufer auf Kosten und Risiko des Verkäufers verpackt geliefert werden, und das so, dass die Verpackung die Ware ausreichend vor Beschädigungen schützt. Der Käufer ist berechtigt, vom Verkäufer eine bestimmte, der Art der Ware, dem Transport und der Lagerung angemessene Art der Verpackung zu fordern. Diese Forderung muss der Käufer dem Verkäufer rechtzeitig schriftlich mitteilen. Der Käufer ist nicht verpflichtet, die Verpackungen der Ware an den Verkäufer zurückzugeben. Für den Fall, dass Verkäufer und Käufer die Rückgabe der Verpackung vereinbaren, erfolgt die Rückgabe der Verpackung auf Kosten und Risiko des Verkäufers.

4.5. Die Lieferung muss sämtliche Kennzeichnungen und Dokumente enthalten, die sich auf die Ware beziehen, wie insbesondere die für die Abnahme und den Gebrauch der Ware erforderlichen Dokumente, den Eigentumsübergang an der Ware, die erforderlichen Bescheinigungen, Atteste, Zertifikate usw., sowie alle Dokumente und Kennzeichnungen, die sich auf die Ware beziehen und die vom Gesetz vorgeschrieben sind. Die Differenz zwischen der im Vertrag angegebenen Warenmenge und der tatsächlich gelieferten Warenmenge darf 5 % nicht überschreiten, und dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers. Der Verkäufer hat Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für die tatsächlich gelieferte Ware.

4.6. Im Falle der Lieferung von Waren, die offensichtlich nicht der im Vertrag vereinbarten Qualität oder Quantität entsprechen, behält sich der Käufer das Recht vor, die Waren nicht abzunehmen.

4.7. Zusammen mit der Lieferung muss dem Käufer ein Lieferschein zugestellt werden, der mindestens den Firmennamen, die Identifikationsnummer und den Sitz oder die Betriebsstätte des Verkäufers, die genaue Bezeichnung der Ware einschließlich ihrer Menge, das Lieferdatum, den Kaufpreis, den Bestimmungsort der Lieferung und die genaue Bezeichnung des Käufers enthalten muss. Im Fall der Nichterfüllung dieser Anforderungen behält sich der Käufer das Recht vor, die Waren nicht entgegenzunehmen.

4.8. Teillieferungen sind nicht zulässig, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

4.9. Im Falle des Lieferverzuges des Verkäufers ist der Käufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05% des Kaufpreises für jeden Tag des Verzuges zu verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Der Käufer ist ferner berechtigt, im Falle des Lieferverzuges des Verkäufers nach schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung, in der er dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt und ihn auf die Folgen der Nichterfüllung hingewiesen hat, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Käufer berechtigt, die bereits gelieferten Waren auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückzusenden.

5. Übergang des Schadensrisikos

5.1. Das Schadensrisiko an der Ware und das Eigentum an der Ware gehen zum Zeitpunkt der vom Käufer im Lieferschein bestätigten ordnungsgemäßen Abnahme der Ware auf den Käufer über.

6. Versand, Transport und Versicherung

6.1. Der Transport der Waren wird auf Kosten und Risiko des Verkäufers veranlasst und durchgeführt, es sei denn, die Parteien haben im Voraus schriftlich etwas anderes vereinbart.

6.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Versicherung für den Transport der Waren gegen alle gewöhnlichen Risiken abzuschließen.

7. Gewährleistung, Haftung für Mängel

7.1. Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ware in der Menge und Qualität und den sonstigen Spezifikationen gemäß dem Vertrag geliefert wird.

7.2. Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine Garantie für die Qualität der Waren für einen Zeitraum von mindestens 60 Monaten ab dem Datum der ordnungsgemäßen Abnahme der Waren durch den Käufer, es sei denn, das Gesetz sieht aufgrund der Natur der Waren eine längere Frist vor oder der Hersteller der Waren gewährt eine längere Gewährleistungsfrist. In einem solchen Fall gewährt der Verkäufer dem Käufer diese längere Gewährleistungsfrist.

7.3. ZDie Gewährleistungsfrist für elektronische Geräte (wie Schalttafeln, Kühlaggregate, Ventilatoren, Thermostate, elektronische Feuerlöschsysteme, Monitoringsysteme usw.) beginnt mit dem Tag der Installation der elektronischen Geräte.

7.4. Mängel an der Ware gelten als ordnungsgemäß geltend gemacht zum Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung des Käufers an den Verkäufer an der Adresse seines Sitzes oder seiner Betriebsstätte, die im öffentlichen Register eingetragen ist.

7.5. Im Falle einer Reklamation ist der Käufer berechtigt, nach eigenem Ermessen: a) die Beseitigung von Mängeln durch Nachbesserung der Ware zu fordern, soweit dies nach der Art der Ware und der Mängel möglich ist; b) die Lieferung neuer Ware im Austausch gegen die mangelhafte oder fehlende Ware zu verlangen; c) einen angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis zu verlangen; d) vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Ware zu verlangen.

7.6. Der Käufer ist berechtigt, Mängel an der Ware gemäß Artikel 7.3 dieser Bedingungen auch ohne Zustimmung des Verkäufers geltend zu machen. Die angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln an der Ware und die Lieferung neuer oder fehlender Ware wird vom Käufer gesetzt. Im Falle, dass der Verkäufer die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt oder keine neue oder fehlende Ware liefert, ist der Käufer berechtigt, einen Preisnachlass auf den Kaufpreis zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

7.7. Im Falle einer Reklamation von Waren gemäß Artikel 7, Absatz 7.4 Buchstabe a) oder b) dieser Bedingungen läuft die Gewährleistungsfrist erneut in voller Länge ab Auslieferung der reparierten bzw. neu gelieferten Waren an den Käufer.

7.8. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den Schaden zu ersetzen, der ihm im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware infolge der Verletzung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten durch den Verkäufer entstanden ist. Der Verkäufer ist außerdem verpflichtet, dem Käufer den Schaden zu ersetzen, der von Dritten im Zusammenhang mit der gelieferten Ware infolge der Verletzung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer geltend gemacht wird. Die Verpflichtung zum Schadensersatz nach dieser Bestimmung erlischt nicht mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Verkäufer und Käufer.

8. Wahrung der Geheimhaltung

8.1. Der Verkäufer ist vorbehaltlos verpflichtet, alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren an den Käufer zugänglich gemacht werden und die unter den gegebenen Umständen eindeutig als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis angesehen werden können und vertraulich zu behandeln sind, streng vertraulich zu behandeln, ausgenommen Informationen, die aus öffentlichen Quellen bekannt sind.

9. Wahl des Gerichtsstands, Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

9.1. Soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen dieser Bedingungen oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, richten sich die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien nach dem Gesetz Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung.

9.2. Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich, jegliche Streitigkeiten, die zwischen den Vertragsparteien entstehen könnten, vor allem auf dem Wege außergerichtlicher Verhandlung zu lösen.

9.3. Kommt keine Vereinbarung zustande, ist der Käufer berechtigt, sich auf die Zuständigkeit des Gerichts zu berufen, das gemäß dem Ort seines im Handelsregister eingetragenen Firmensitzes zuständig ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder rechtswidrig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen davon unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmungen durch wirksame und rechtmäßige Bestimmungen, die dem Zweck der ersetzten Bestimmungen am nächsten kommen.

10.2. JAlle früheren Vereinbarungen und Korrespondenzen der Parteien, sofern sie nicht im Vertrag oder in diesen Bedingungen enthalten sind, verlieren ihre Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit.

10.3. Diese Bedingungen sind ab dem 1. 3. 2012 gültig, wobei die Bedingungen für die Vertragsparteien immer in der am Tag des Vertragsabschlusses auf der Website des Anbieters (www.conteg.cz) veröffentlichten Fassung gelten.