Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkaufsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend nur „AGB“) werden von der Gesellschaft CONTEG, spol. s r.o., mit Sitz in Prag 4, Štětkova 1638/18, PLZ 140 00, ID-Nr. 25701843, herausgegeben. Diese AGB regeln die Beziehung zwischen dem Lieferanten und den Kunden im Bereich des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen zwischen der Gesellschaft CONTEG, spol. s r.o. (weiter nur „Verkäufer“) und den Geschäftspartnern (weiter nur „Käufer“).

1.2 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen und gelten für die zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossenen Geschäftsbeziehungen, d.h. für die zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossenen einzelnen Kaufverträge, ggf. Werkverträge (nachfolgend auch „Vertrag“ oder „Verträge“ genannt), und dies ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung mit der Maßgabe, dass diese AGB die Wirksamkeit der vorherigen AGB aufheben. Für Geschäfte, die gemäß den vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden, finden die vorherigen AGB Anwendung. Werden im Vertrag ausdrücklich zusätzliche oder gegensätzliche Vertragsbedingungen festgelegt, so haben diese Bestimmungen Vorrang vor den Bestimmungen der AGB, denen sie widersprechen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere ähnliche Bedingungen des Käufers, insbesondere die Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nicht Vertragsbestandteil, auch nicht dann, wenn der Verkäufer die Zahlung des Käufers annimmt und die Ware ausliefert.

1.3 Vertrag gilt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags/Werkvertrags durch beide Parteien oder, falls kein solcher Vertrag unterzeichnet wird, mit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers über den Erhalt und die Annahme der Bestellung als abgeschlossen. Die endgültige, vollständige und verbindliche Beschreibung der vom Lieferanten zu liefernden Waren und Dienstleistungen wird vom Lieferanten im Vertrag und dessen Anhängen, einschließlich der entsprechenden Vertragszusätze, festgelegt.

1.4 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer beglaubigte Unterlagen zu seiner Geschäftsberechtigung und Rechtspersönlichkeit (Handelsregisterauszug, Kopie des Gewerbescheins, Umsatzsteuerregistrierungsnachweis und Personalausweisnummer bei natürlichen Personen) vorzulegen und diese Informationen auf dem aktuellen Stand zu halten.

1.5 Der Käufer ist für die Aktualisierung aller seiner Angaben verantwortlich für den Fall, dass diese sich ändern, insbesondere für die Aktualisierung der zur Bestellung und Abholung von Waren befugten Kontaktpersonen. Falls der Verkäufer nicht zu diesen Änderungen informiert wird und die Waren von einer Person abgenommen werden, die ihre Berechtigung bereits verloren hat, trägt der Käufer sämtliche Risiken, d.h. der Käufer ist verpflichtet, den Wert der abgenommenen Waren zu bezahlen, und die Waren gelten als vom Käufer abgenommen und gekauft.

2. Schutz von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten

2.1 Dem Käufer entsteht kein Recht, die eingetragenen Warenzeichen, Handelsnamen, Firmenlogos und Patente des Verkäufers oder anderer Unternehmen, deren Produkte vom Verkäufer angeboten werden, zu nutzen, es sei denn, dies ist nachstehend oder in einem gesonderten Vertrag anders festgelegt.

2.2 Dem Käufer entstehen keine urheberrechtlichen Rechte an Softwareprodukten und er ist nicht berechtigt, in diese einzugreifen, sie zu kopieren oder sie anderweitig umzuwandeln oder an Dritte weiterzugeben.

2.3 Der Käufer ist nach Abnahme von Waren und Dienstleistungen vom Verkäufer berechtigt, das Logo (die Marke) des Verkäufers, Texte oder Abbildungen der Produkte des Verkäufers für die Werbung für die gelieferten Waren und Dienstleistungen, den Verkauf der gelieferten Waren sowie für die Präsentation seines Unternehmens unter den folgenden Bedingungen zu verwenden:

Abbildungen von Produkten des Verkäufers (davon angefertigte Fotos, Layouts) dürfen für die Werbung des Käufers verwendet werden, sofern aus der Abbildung klar hervorgeht, um welche Produkte und Marken es sich handelt und dass es sich um Produkte des Verkäufers handelt. Falls aus der Abbildung der Produkte nicht klar hervorgeht, um welche Marke es sich handelt, ist der Käufer verpflichtet, die Markenangaben direkt auf dem Produkt aufzuführen oder die Markenangaben zu einer solchen Abbildung gut sichtbar anzubringen.

2.4 Die Bestimmungen aus Punkt 2.3 gelten auch dann, wenn der Käufer die Ware in einer anderen Form als einer bildlichen Darstellung ausstellt und anbietet.

2.5 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer berechtigt ist, die Verwendung seines Logos oder seiner Produktabbildungen zu untersagen, und dies mit Wirkung ab dem Datum der Zustellung des schriftlichen Verbots (E-Mail genügt). Für den Fall, dass der Käufer diese Tätigkeit nicht unterlässt, verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- CZK für jeden Tag der unbefugten Nutzung des Logos des Verkäufers zu zahlen, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Ausstellung der Rechnung über die Vertragsstrafe. Die Zahlung der Vertragsstrafe führt nicht zum Erlöschen des Rechts des Verkäufers auf Schadensersatz in voller Höhe. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das Logo des Verkäufers nach den einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes geschützt ist.

2.6 Für den Fall, dass der Verkäufer dem Käufer eine CD/DVD mit der erforderlichen Fotodokumentation der Produkte des Verkäufers zur Verfügung stellt (unter dem Produkt des Verkäufers sind alle Waren zu verstehen, mit denen der Verkäufer handelt oder für die er wirbt), ist der Käufer nicht berechtigt, diese ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers Dritten zu irgendeiner Verwendung zu überlassen. Ebenso ist der Käufer nicht berechtigt, übermittelte Logos, Texte, Fotos der Produkte des Verkäufers oder von der Website des Verkäufers heruntergeladene Informationen und Bilddokumentationen für seine weitere Tätigkeit zu nutzen, wenn seine Tätigkeit für den Verkäufer beendet ist, d.h. zu der Zeit, in der er nicht mehr Verkäufer der Produkte des Verkäufers ist.

3. Klassische Formen der Bestellung

3.1 Als klassische Form der Bestellung wird die Bestellung in schriftlicher Form, per Fax oder per E-Mail betrachtet, diese Formen der Bestellung kann der Käufer verwenden.

3.2 Bestellt der Käufer die Ware telefonisch, so ist der Verkäufer berechtigt, eine schriftliche Bestellung oder eine schriftliche Akzeptanz der „Auftragsbestätigung“ zu verlangen. Dies kann auch per Fax oder auf elektronischem Wege erfolgen.

3.3 Bestellung muss folgende Angaben beinhalten:

3.4 Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer in schriftlicher Form (Postversand, E-Mail) zustande, die der Verkäufer dem Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung zusendet. Bestätigt der Verkäufer die Bestellung des Käufers nicht innerhalb dieser Frist, kommt der Vertrag nicht zustande und der Käufer ist berechtigt, dem Verkäufer eine neue Bestellung zuzusenden.

3.5 Der Käufer verwendet für die elektronische Aufgabe von Bestellungen die offizielle Website des Verkäufers unter dem Link www.e-conteg.cz.

3.6 Der Käufer erklärt, dass er durch das Absenden der Bestellung an seine Bestellung gebunden ist, insbesondere in Bezug auf die Identifizierung der Ware nach der Anzahl der bestellten Einheiten, Preis pro Einheit, Art des Transports und Bezeichnung der Bestellung.

3.7 Der Käufer wird per E-Mail über die Registrierung seiner Anforderung informiert, nachdem die ordnungsgemäße Bestellung beim Verkäufer eingegangen ist.

3.8 Wenn der Verkäufer die Bestellung nicht innerhalb von 1 Werktag per E-Mail bestätigt, ist der Käufer berechtigt, die Bestellung in herkömmlicher Form zu wiederholen.

3.9 Bestellt der Käufer im Rahmen einer einzelnen Bestellung Ware für weniger als 3.000,- CZK wird zum Warenpreis eine Bearbeitungsgebühr von 75,- CZK hinzugerechnet.

4. Elektronische Bestellform

4.1 Als elektronische Form der Bestellung versteht sich die Nutzung der elektronischen Bestellung im Online-Shop des Verkäufers unter der Adresse www.e-conteg.cz.

5. Preis und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Verkäufers, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.

5.2 Auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Bestellung des Käufers stellt der Verkäufer eine Auftragsbestätigung und Auftragsannahmebestätigung aus, in der er dem Käufer die Art, den Preis und die Menge der Produkte, zu deren Lieferung er sich verpflichtet, sowie das voraussichtliche Lieferdatum, die Zahlungsart und die Transportart bestätigt.

5.3 Die Bestellung in der in der Auftragsbestätigung und Auftragsannahme angegebenen Form gilt zwischen den Vertragsparteien als verbindlich und damit kommt ein Kaufvertrag oder ein Werkvertrag zustande.

5.4 In Ausnahmefällen kann der Verkäufer den in der „Auftragsbestätigung“ angegebenen Liefertermin ändern - in diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Auftragsbestätigung über diesen Umstand zu informieren.

5.5 Der Käufer kann den Preis für die Ware und alle mit der Lieferung der Ware verbundenen Kosten auf folgende Weise an den Verkäufer zahlen:

a) per Nachnahme - Zahlung in bar bei Lieferung der Ware durch einen Kurierdienst an die in der Bestellung angegebene Rechnungs- bzw. Lieferadresse. Falls der Bestellwert den Betrag von 20.000 CZK übersteigt, verlangt der Verkäufer vom Käufer eine Teilzahlung für die Ware auf Grundlage einer Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% des Gesamtpreises. In diesem Fall kontaktiert der Verkäufer den Käufer und sendet ihm die Anzahlungsrechnung per E-Mail zu.

b) im Voraus auf der Grundlage einer vom Verkäufer ausgestellten Rechnung mit einem Fälligkeitsdatum von 15 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung. Die Rechnung wird von den Parteien als eine Zahlungsaufforderung betrachtet.

5.6 Wenn der Käufer die Rechnung oder einen Teil davon bei Fälligkeit nicht bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, alle weiteren Warenlieferungen an den Käufer zu blockieren. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis für die bestellte Ware ordnungsgemäß und pünktlich zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Für den Fall, dass der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haben die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Gesamtkaufpreises der bestellten Ware für jeden Tag des Verzugs bis einschließlich des Zeitpunkts der Zahlung vereinbart. Der Käufer ist verpflichtet, die Vertragsstrafe innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Zahlung der Vertragsstrafe an den Verkäufer zu zahlen. Durch die Zahlung der Vertragsstrafe wird weder das Recht des Verkäufers auf Schadensersatz in voller Höhe ausgeschlossen oder eingeschränkt, noch wird die Höhe des Schadensersatzanspruchs verringert, noch erlöschen die vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen des Käufers.

5.7 Für den Fall, dass der Käufer mit der Zahlung einer beliebigen Rechnung länger als 14 Tage in Verzug ist, hat der Verkäufer das Recht, durch einseitige Mitteilung die Fälligkeit (unter Fälligkeitsbeschluss wird verstanden, dass der Verkäufer die Möglichkeit hat, das Fälligkeitsdatum aller von ihm an den Käufer ausgestellten Rechnungen einseitig zu ändern und somit ein neues Fälligkeitsdatum festzulegen) aller ausstehenden Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer zu beschließen - zur Fälligkeit kommt es dann durch eine schriftliche einseitige Erklärung des Verkäufers über die Geltendmachung dieses Rechts, wobei für den Käufer ein neues Fälligkeitsdatum für alle fällig gestellten Forderungen festgesetzt wird. Zur Sicherung der Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber dem Verkäufer, der Zahlung von Verzugszinsen, Gebühren für die Verlängerung der Zahlungsfrist, Vertragsstrafen des Käufers an den Verkäufer (für diese Zwecke gelten als vertragliche Warenlieferungen auch jene, die vom Verkäufer zugunsten des Käufers nur auf Grund einer schriftlichen Bestellung des Käufers ausgeführt wurden), ist der Verkäufer berechtigt, solche Lieferungen von der Übergabe eines Blankowechsels des Käufers abhängig zu machen, der auf Vorlage zur Zahlung fällig ist und für den das statutarische Organ des Käufers das Indossament erteilt hat (ist der Käufer eine natürliche Person, so muss das Indossament von einer dritten Person erteilt werden, die nicht mit dem Käufer identisch ist).

5.8 Wird eine Ware mit der Spezifikation „persönliche Abholung“ nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Bestätigung des Liefertermins im Lager des Verkäufers übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers an die in der Bestellung des Käufers angegebene Adresse zu versenden. Für den Fall, dass der Verkäufer die bestellte Ware und nicht abgeholte Ware einlagert, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Lagergebühr in Höhe von 1 % des Preises der eingelagerten Ware für jeden Tag der Einlagerung bis zum Tag der Abholung zu zahlen.

5.9 Die Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger sonstiger finanzieller Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer Eigentum des Verkäufers und der Käufer ist nicht berechtigt, über sie in irgendeiner Weise zu verfügen, sie zu veräußern oder mit Rechten Dritter zu belasten. Unter Bezahlung ist die Gutschrift des vollen Rechnungsbetrages auf dem Konto des Verkäufers zu verstehen.

6. Lieferbedingungen, Transport- und Versandbedingungen

6.1 Die Einhaltung des Liefertermins durch den Verkäufer setzt die Erfüllung aller gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen des Käufers voraus, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen entstanden sind. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung der Waren oder Leistungen zurückzuhalten, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon in Verzug ist oder wenn der Käufer vertragliche Verpflichtungen, deren Erfüllung vor der Lieferung der Waren oder Leistungen vereinbart wurde, nicht erfüllt hat.

6.2 Für den Fall, dass der Verkäufer aus Gründen, die ausschließlich auf der Seite des Verkäufers liegen, mit der Lieferung in Verzug gerät, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch 15 Arbeitstage, zur Erfüllung der Verpflichtung zu gewähren.

6.3 Etwaige besondere Anforderungen an den Versand, den Transport und die Versicherung der Waren, einschließlich der Zollabfertigung, müssen dem Verkäufer mit ausreichender Vorlaufzeit mitgeteilt werden.

6.4 Der Käufer ist verpflichtet, die gewünschte Art des Transports oder der Abholung der Ware in der Bestellung zu spezifizieren, wobei die folgenden Transportoptionen möglich sind:

6.5 Sofern nicht anders festgelegt, trägt der Käufer die Kosten für den Transport der Sendung vom Lager des Verkäufers zum Käufer. Diese Transportkosten werden zusammen mit der Ware in Rechnung gestellt. Der Transport erfolgt also auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

6.6 Der genaue Preis der Transportkosten wird in der Bestätigung (Annahme) der konkreten Bestellung angegeben.

6.7 Die Ware kann im Falle einer bestätigten Bestellung des Verkäufers direkt im Lager des Verkäufers persönlich abgeholt werden. Die Person, die die Waren entgegennimmt, ist verpflichtet, ihre Identität mit einem Personalausweis bzw. einem anderen Personaldokument und die Berechtigung zur Entgegennahme der Waren mit einer gültigen Vollmacht nachzuweisen. Bei der persönlichen Entgegennahme der Lieferung im Lager ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Lieferung und die Übereinstimmung mit dem Lieferschein zu überprüfen.

6.8 Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Mängel an der Ware unverzüglich nach Entgegennahme, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, zu beanstanden. Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand der Sendung bei Erhalt zu prüfen. Bei Beschädigungen oder anderen offensichtlichen Mängeln ist er verpflichtet, bei persönlicher Abholung beim Verkäufer und in anderen Fällen beim Spediteur ein Protokoll über die Zustellung der Sendung mit Vorbehalten zu erstellen oder die Annahme der Sendung abzulehnen. Bei der Annahme der vom Spediteur gelieferten Lieferung ist der Käufer verpflichtet, die Angaben auf dem Lieferschein zu überprüfen. Falls die Angaben nicht mit den Tatsachen übereinstimmen, die Originalverpackung der Ware beschädigt oder das Originalband auf der Verpackung gebrochen ist, ist der Käufer verpflichtet, diese Tatsache und die Beanstandungen auf dem Frachtschein des Spediteurs zu vermerken oder die Lieferung als Ganzes abzulehnen.

6.9 Der Verkäufer erfüllt die Lieferung der Waren wie vereinbart entweder zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren an den Käufer oder zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren an den ersten Spediteur.

6.10 Der Käufer ist verpflichtet, den Inhalt der Lieferung anhand des beigefügten Liefer-/Garantiescheins zu prüfen. Wenn der Inhalt der Sendung nicht dem Lieferschein entspricht, ist der Käufer verpflichtet, auf dem Lieferschein oder seinem Anhang die Abweichungen vom Lieferschein zu vermerken und sich diese Tatsache vom Spediteur bestätigen zu lassen. Sollte der Spediteur dies ablehnen, ist der Käufer verpflichtet, die Lieferung als Ganzes abzulehnen.

6.11 Wenn die gelieferte Ware und die Lieferbedingungen nicht mit der Bestellung übereinstimmen, ist der Käufer berechtigt, ein Rückgabeprotokoll (zum Download auf der Website des Verkäufers) auszufüllen und die vollständige und unbeschädigte Ware so zurückzusenden, dass sie dem Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen zugestellt wird.

6.12 Wird die Ware nicht innerhalb der Frist und/oder beschädigt zurückgeschickt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware nicht entgegenzunehmen oder den entstandenen Schaden sowie eine Stornogebühr in Höhe von 5 % des Preises der zurückgesandten Ware in Rechnung zu stellen.

6.13 Kommt der Käufer mit der Annahme der Lieferung in Verzug oder verletzt er seine Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu fordern. In einem solchen Fall geht die Gefahr der zufälligen Zerstörung bzw. zufälligen Beschädigung des Liefergegenstandes auf den Käufer über, und das in dem Moment, in dem der Käufer mit der Annahme der Lieferung in Verzug gekommen ist.

6.14 Der Käufer ist verpflichtet, sich gegen jede Art von Gefährdung zu versichern. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Käufer der oben genannten Verpflichtung nicht nachkommt, insbesondere haftet er nicht für Schäden, die durch den Transport der Ware entstanden sind.

6.15 Der Käufer verpflichtet sich durch seine Bestellung, die Ware ordnungsgemäß abzunehmen, und für den Fall, dass der Verkäufer die bestellte Ware und nicht abgeholte Ware einlagert, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Lagergebühr in Höhe von 1 % des Preises der eingelagerten Ware für jeden Tag der Einlagerung bis zum Tag der Abholung zu zahlen.

6.16 Der Käufer erklärt sich durch die Entgegennahme der Ware vom Verkäufer ausdrücklich mit dem zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Ware gültigen Wortlaut dieser AGB des Verkäufers einverstanden. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website des Verkäufers verfügbar - www.conteg.cz.

7. Verschlechterung der finanziellen Rahmenbedingungen, Verzug bei der Entgegennahme der Lieferung durch den Käufer

7.1 Stellt der Verkäufer eine Verschlechterung der Vermögens- und Finanzsituation des Käufers fest, kann er die vollständige oder teilweise Vorauszahlung des Kaufpreises oder die Stellung einer Sicherheit verlangen oder unverzüglich vom Vertrag zurücktreten.

7.2 Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Käufers einzulagern.

7.3 Mit dem Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Käufers werden alle Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer sofort zur Zahlung fällig.

8. Haftung für Mängel

8.1 Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ware in der Menge und Qualität geliefert wird, die im Vertrag vereinbart wurde.

8.2 Wenn der Hauptteil der Pflicht des Verkäufers in der Ausführung einer Tätigkeit besteht oder die Pflicht dieser Partei die Montage von Waren gemäß den Spezifikationen, technischen Dokumentationen, Anweisungen oder Plänen des Käufers umfasst, haftet der Verkäufer nicht für die technische und rechtliche Eignung des Produkts, insbesondere nicht für die Eignung des Produkts für die vorgesehene Verwendung, die Sicherheit der Verwendung des Produkts, die Übereinstimmung des Produkts mit dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, usw.

8.3 Der Käufer ist verpflichtet, bei Eingang der Ware zu prüfen, ob die gelieferte Ware die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweist. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich anzeigt werden, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware. Unter Anzeige wird eine ordnungsgemäß begründete schriftliche Reklamation verstanden, die an den im Handelsregister eingetragenen Firmensitz des Verkäufers zugestellt wird. Bei ordnungsgemäß eingereichten und berechtigten Reklamationen ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Preisnachlass auf den Kaufpreis zu gewähren, die Ware zu reparieren, umzutauschen oder sie gegen Erstattung des Kaufpreises innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen. Die angemessene Frist für die Erledigung von Reklamationen wird vom Verkäufer festgelegt, wobei stets die Art der beanstandeten Mängel und der Ware zu berücksichtigen ist. Für den Fall, dass der Verkäufer aus Gründen, die ausschließlich auf der Seite des Verkäufers liegen, mit der Reparatur bzw. Ersatzlieferung in Verzug gerät, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch 15 Arbeitstage, zur Erfüllung der Verpflichtung zu gewähren. Erfolgt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Ware auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, ist der Käufer berechtigt, nach eigener Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

9. Qualitätsgarantie, Reklamationen

9.1 Der Verkäufer gewährt dem Käufer gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Qualitätsgarantie für alle gelieferten Produkte über einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf den Käufer, es sei denn, der Verkäufer hat für die betreffende Ware in seinen Unterlagen (wie Kataloge, Produktblätter, Garantiescheine usw.) etwas anderes festgelegt. Für elektronische Geräte (z. B. Panels, Kühlaggregate, Ventilatoren, Feuerlöschsysteme, Monitoringsysteme usw.) gewährt der Verkäufer dem Käufer eine Qualitätsgarantie für einen Zeitraum von 12 Monaten bzw. die in den Dokumenten des Verkäufers für die jeweilige Ware angegebene Garantie, sofern nicht anders festgelegt. Als Garantieschein dient entweder die Rechnung, der Lieferschein oder ein vom Verkäufer ausgestellter Beleg.

9.2 In folgenden Fällen kann kein Reklamationsanspruch geltend gemacht werden:

9.3 Sollten nach der Übernahme der Ware durch den Käufer innerhalb der Garantiezeit Mängel auftreten, auf die sich die Qualitätsgarantie bezieht, kann sich der Käufer mit seiner Reklamation an den Verkäufer in dessen Geschäftsräumen in K Silu 2179, 393 01 Pelhřimov - Lhotka (nachstehend „Betriebsstätte“ genannt) oder per E-Mail an reklamace@conteg.cz wenden, und dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt des Auftretens des Mangels. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer nicht berechtigt, den Mangel zu reklamieren, und der Mangel wird nicht durch die Qualitätsgarantie abgedeckt. Ort der Geltendmachung der Reklamation ist ausschließlich die Betriebsstätte des Unternehmens.

9.4 Bei Geltendmachung einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die beanstandete Ware auf eigene Kosten und Gefahr zusammen mit einem Anschreiben, in dem der beanstandete Mangel beschrieben wird, und den Kontaktdaten des Käufers sowie einer vom Verkäufer ausgestellten Rechnung, einem Lieferschein oder einer Quittung an den Betrieb zu senden. Falls die vorgenannten Unterlagen dem Verkäufer nicht zusammen mit der reklamierten Ware zugestellt werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Reklamation als unberechtigt zu beurteilen, sie zurückzuweisen und die reklamierte Ware auf Kosten und Risiko des Käufers an diesen zurückzusenden.

9.5 Der Verkäufer entscheidet über die Reklamation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Datum der ordnungsgemäßen Einreichung der Reklamation, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer treffen eine andere Vereinbarung. Bei ordnungsgemäß eingereichten und berechtigten Reklamationen ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Preisnachlass auf den Kaufpreis zu gewähren, die Ware zu reparieren, umzutauschen oder sie gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Für den Fall, dass der Verkäufer aus Gründen, die ausschließlich auf der Seite des Verkäufers liegen, mit der Reparatur bzw. Ersatzlieferung in Verzug gerät, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch 15 Arbeitstage, zur Erfüllung der Verpflichtung zu gewähren. Erfolgt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Ware auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, ist der Käufer berechtigt, nach eigener Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

9.6 Wenn sich die Reklamation als ungerechtfertigt erweist und der Verkäufer sie zurückweist, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer alle durch die ungerechtfertigte Reklamation entstandenen Kosten zu erstatten, und dies auf Grundlage der Kostenabrechnung des Verkäufers innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Abrechnung.

9.7 Der Verkäufer stellt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über das Datum der Reklamation und deren Gegenstand aus. Ferner stellt der Verkäufer dem Käufer eine Bestätigung über das Datum und die Art und Weise der Erledigung der Reklamation aus, einschließlich einer Bestätigung über eine etwaige Reparatur und die Dauer der Reparatur. Im Falle der Ablehnung der Reklamation teilt der Verkäufer dem Käufer die Begründung für diese Ablehnung schriftlich mit. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, diese Bestätigungen für den Zeitraum der Qualitätsgarantie aufzubewahren.

9.8 Wenn der Verkäufer nach ordnungsgemäßer Abwicklung der Reklamation die Ware an den Käufer zurückgibt oder dem Käufer im Rahmen der Qualitätsgarantie neue Ware bereitstellt, fordert der Verkäufer den Käufer zur Entgegennahme der reklamierten Ware auf. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware auf seine Kosten und Gefahr innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zustellung der Aufforderung zur Entgegennahme der reklamierten Ware abzuholen.

10. Wahl des Gerichtsstands, Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

10.1 Das durch den zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Vertrag begründete Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Tschechischen Republik. Soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen dieser AGB oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, richtet sich das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch.

10.2 Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich, jegliche Streitigkeiten, die zwischen den Vertragsparteien entstehen könnten, vor allem auf dem Wege außergerichtlicher Verhandlung zu lösen. Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ergeben, falls keine gütliche Einigung zustande kommt, das örtlich und sachlich zuständige Gericht im Sinne des Gesetzes Nr. 99/1963 Slg. zuständig ist.

Verkäufer und Käufer schließen ausdrücklich die Anwendung aller Bestimmungen des Wiener Übereinkommens der UNO über den internationalen Warenkauf auf ihre gegenseitigen Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB aus, mit Ausnahme derjenigen Bestimmungen des Übereinkommens, deren Anwendung nicht ausgeschlossen werden kann.

11. Übergang des Schadensrisikos

11.1 Die Gefahr der Beschädigung der Lieferungen (Waren, Leistungen) geht entweder zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer oder zum Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Spediteur auf den Käufer über.